Das traditionsreiche Kloster Ettal im Landkreis Garmisch-Partenkirchen setzt für eine zukunftsfähige Energieversorgung auf die Expertise der ESB Wärme.
Jährlich verbraucht das Kloster rund 5.000 MWh Wärme. Die bisherige Wärmeerzeugungsanlage soll nun gegen eine moderne und nachhaltige Alternative ausgetauscht werden. Zu diesem Zweck baut die ESB Wärme einen neuen, effizienten Heizkessel ein. Er wird regenerativ mit Hackschnitzeln aus regionaler Herkunft betrieben und erreicht eine Wärmeleistung von 999 kW. Der Einbau moderner Filtertechnik reduziert zudem die Feinstaubemissionen gegenüber der Altanlage um ca. 40%.
Die Umbaumaßnahmen haben im November begonnen. Bereits zum 19. Dezember 2023 ging die neue Anlage in Betrieb und versorgt seitdem das Kloster Ettal mit umweltfreundlicher Wärme. Die ESB Wärme war nicht nur verantwortlich für Planung und Umbau der gesamten Heizanlage, sondern betreibt sie auch im Rahmen eines Contractingvertrages über 15 Jahre.
Das Jahr neigt sich dem Ende – eine gute Gelegenheit, um die vergangenen Monate Revue passieren zu lassen.
Wie nie zuvor hat sich gezeigt, welche Bedeutung eine zuverlässige und nachhaltige Energieversorgung hat. Wir sind Ihr erfahrener Partner für zukunftssichere Energieversorgung nach Maß und haben hier gemeinsam mit Ihnen schon viel erreicht. Heute möchten wir die Gelegenheit nutzen und Danke sagen: Vielen Dank für Ihr Vertrauen und die gute Zusammenarbeit in diesem Jahr.
Gleichzeitig blicken wir erwartungsvoll in die Zukunft. Für 2024 stehen wieder viele spannende Projekte an, die wir gemeinsam mit unseren Kunden umsetzen dürfen. Wir freuen uns schon darauf, passende Energielösungen zu entwickeln – für Sie, für die Zukunft und für die Umwelt.
Wir wünschen Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch in ein glückliches neues Jahr.
Ihr Team der ESB Wärme
Die Energiepreisbremsen wurden sehr kurzfristig im Dezember 2022 beschlossen. Seitdem arbeiten wir mit Hochdruck an der Umsetzung. Die gesetzlichen Regelungen sind jedoch sehr komplex und die Umstellung unserer IT-Prozesse entsprechend herausfordernd. Deshalb kann es in Einzelfällen passieren, dass wir den Abschlag nicht pünktlich zum 31. März 2023 anpassen können.
Uns ist wichtig, dass Sie ab sofort von der Preisbremse profitieren. Deshalb starten wir die Entlastung wie vorgesehen mit dem März-Abschlag. Ist die Abschlagshöhe nicht bis zum 31. März korrekt in unseren Systemen hinterlegt, verschieben wir die Fälligkeit um einige Tage. In diesem Fall bitten wir Sie noch um ein wenig Geduld.
Sie haben uns ein SEPA-Mandat erteilt? Dann brauchen Sie nichts weiter zu tun. Wir passen Ihren Abschlag ganz automatisch für Sie an. Falls Sie die Zahlungen selbst vornehmen, müssen Sie uns den März-Abschlag erst dann überweisen, wenn Sie von uns das Informationsschreiben mit Ihrem neuen Abschlagsplan erhalten haben.
Sie können sich sicher sein: Sie erhalten Ihre Entlastung in voller Höhe. Ihren individuellen Entlastungsbetrag und die neuen Abschläge teilen wir Ihnen in Kürze schriftlich mit.
Ab März 2023 werden private Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen durch die Energiepreisbremsen entlastet. Die Wärme-, Gas- und Strompreisbremsen greifen rückwirkend auch für die Monate Januar und Februar und mildern die Kostenentwicklung deutlich ab. Die gute Nachricht für Sie: Sie müssen nichts weiter tun – wir kümmern uns um alles! Sie erhalten die Entlastungen automatisch über Ihren monatlichen Abschlag beziehungsweise Ihre Abrechnung. Ihren individuellen Entlastungsbetrag teilen wir Ihnen in Kürze schriftlich mit.
Die Energiepreisbremsen werden aus Mitteln des Bundes finanziert und gelten befristet zunächst bis Dezember 2023. Bei Bedarf können sie bis April 2024 verlängert werden.
Wie funktioniert die Preisbremse bei Wärme?
Wärmekunden mit einem Verbrauch bis zu 1,5 Mio. kWh erhalten 80 % ihres Verbrauchs im Kalenderjahr 2021 zum Referenzpreis von 9,5 Cent je kWh brutto (95 € je MWh brutto).
Für größere Unternehmen mit einem Verbrauch über 1,5 Mio. kWh wird der Wärmepreis bei 7,5 Cent je kWh netto (75 € je MWh netto) gedeckelt. Kunden, die mit Wärme aus Dampf versorgt werden, zahlen für einen Teil ihrer Wärmelieferung maximal 9 Cent je kWh netto (90 € je MWh netto). In diesen beiden Gruppen gilt der Referenzpreis für 70 % ihres Verbrauchs im Kalenderjahr 2021.
Für alle Wärmekunden gilt: Der Verbrauch, der über das Entlastungskontingent hinausgeht, wird zum vereinbarten Arbeitspreis abgerechnet. Start der Entlastung ist bereits der 1. Januar 2023.
Wie hoch ist meine Entlastung?
Der Entlastungsbetrag ist für jeden Haushalt und jedes Unternehmen individuell. Wir haben ein einfaches Beispiel aufgestellt:
Aufgrund der Energiekrise stieg der Wärmearbeitspreis eines Haushaltes auf 250 € je MWh. Mit der Wärmepreisbremse deckelt die Bundesregierung den Wärmepreis für 80 % des prognostizierten Jahresverbrauchs bei 95 € je MWh. Der Staat übernimmt dann die Differenz zwischen dem Vertragspreis (200 € je MWh) und dem Referenzpreis (95 € je MWh). Bei einem prognostizierten Jahresverbrauch von 15 MWh ergibt sich für 80 % davon – also für 12 MWh – eine Entlastung von 105 € je MWh. Die staatliche Unterstützung für das Jahr beträgt damit 1.260 Euro. Dieser Betrag wird gleichmäßig von den Abschlagszahlungen abgezogen.
Ab wann bekomme ich die Entlastung?
Für Privathaushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen starten die Preisbremsen für Gas, Wärme und Strom im März 2023 und gelten rückwirkend für Januar und Februar. Das heißt für Sie: Ihr Abschlag reduziert sich ab März 2023. Und zwar ganz automatisch – Sie brauchen nichts weiter zu tun! Die Entlastungen für Januar und Februar berücksichtigen wir in der Abschlagszahlung für März, diese fällt daher besonders niedrig aus.
Ich wohne zur Miete und habe den Vertrag mit dem Energieanbieter nicht selbst geschlossen. Wie profitiere ich von den Preisbremsen?
Auch Mieter ohne eigenen Vertrag mit dem Energieanbieter werden durch die Preisbremsen entlastet. Sie erhalten den Entlastungsbetrag in der Regel von ihrem Vermieter beziehungsweise der Wohnungseigentümergemeinschaft im Rahmen der Nebenkostenabrechnung.
Wie werden größere Unternehmen entlastet?
Größere Unternehmen mit einem Jahresverbrauch über 1,5 Mio. kWh Wärme zahlen für 70 % ihres Wärmeverbrauchs 7,5 Cent je kWh (75 € je MWh) zuzüglich staatlich veranlassten Preisbestandteilen einschließlich der Umsatzsteuer. Der Verbrauch, der über die 70 % hinausgeht, wird zum vertraglichen Arbeitspreis abgerechnet. Die Preisbremse für Wärmestartet im März 2023 und gilt rückwirkend für Januar und Februar.
Die Summe der Entlastungen für Unternehmen ist begrenzt, Vorgaben zu den Höchstgrenzen finden Sie in § 18 EWPBG. Bitte beachten Sie Ihre Mitteilungspflichten gemäß § 22 EWPBG, damit wir Ihre Entlastungen korrekt umsetzen können. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Wirtschaftsprüfer bzw. einen beratenden Dritten.
Lohnt es sich überhaupt noch Energie zu sparen?
Ja, Energie sparen lohnt sich mehr denn je. Denn nur ein bestimmter Anteil Ihres Verbrauchs wird staatlich unterstützt, für jede weitere Megawattstunde gilt der Vertragspreis. Unsere Energiespartipps und interessante Erklärvideos finden Sie unter www.esb.de/energiespartipps.
Hinweis: Es gibt viele verschiedene, individuelle Vertragskonstellationen und Varianten zur Anwendung der Entlastungsmaßnahmen – das können wir hier nicht in jeder Ausprägung abbilden. Bei offenen Fragen steht Ihnen Ihr Kundenberater gerne zur Seite. Sie können sich in jedem Fall sicher sein, dass die Entlastungen Sie in voller Höhe erreichen.
Im Frühjahr 2023 sollen die Energiepreisbremsen weitere Entlastungen für Gas, Wärme- und Stromkunden bringen. Am 16. Dezember 2022 hat der Bundesrat den Gesetzen zur Gas,Wärme- und Strompreisbremse zugestimmt, sie werden voraussichtlich noch in diesem Jahr im Bundesgesetzblatt verkündet und damit in Kraft treten.Wir arbeiten derzeit intensiv an den Details, die sich aus den Gesetzen für uns und für Sie ergeben. Sie können sich sicher sein: Selbstverständlich profitieren Sie in vollem Umfang von den Entlastungen! Über die konkrete Umsetzung informieren wir Sie rechtzeitig.
Angesichts der hohen Energiepreise hat die Bundesregierung ein milliardenschweres Entlastungspaket auf den Weg gebracht. In einem ersten Schritt erhalten Gas- und Wärmekunden im Dezember 2022 die sogenannte Soforthilfe. Diese einmalige Zahlung dient zur Überbrückung, bis die geplante Gaspreisbremse im kommenden Frühjahr greift. Wir haben zusammengestellt, was die Entlastungsmaßnahmen für Sie bringen.
Soforthilfe für Wärmekunden im Dezember
Mit dem Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) werden Gas- und Wärmekundenkurzfristig entlastet. Sie erhalten einmalig eine staatliche Soforthilfe, die sich an ihren monatlichen Abschlägen orientiert. Die Finanzierung übernimmt der Bund.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Soforthilfe
> Wer hat einen Anspruch auf die Soforthilfe?
Anspruchsberechtigt sind alle Haushalte und Unternehmen mit einem Jahreswärmeverbrauch bis zu1,5 Mio. kWh, sowie bestimmte Kunden mit einem höheren Verbrauch (z.B. Wohnungswirtschaft).
> Wie wird die Soforthilfe berechnet?
Wärmekunden erhalten im Dezember 2022 eine pauschale Ausgleichszahlung, die mögliche Preissteigerungen zum Jahresende berücksichtigt. Die Soforthilfe errechnet sich, indem der Septemberabschlag mit dem Anpassungsfaktor 1,2 multipliziert wird. Die Ausgleichszahlung wird bis zum 31. Dezember 2022 an unsere Kunden überwiesen. Sollten uns keine Bankdaten vorliegen, verrechnen wir den Betrag in Ihrer Jahresrechnung.
> Werden meine persönlichen Daten vom Wärmeversorger übermittelt?
Im Rahmen des Antragsverfahrens für den Erstattungsanspruch durch den Wärmeversorger werden auch personenbezogene Kundendaten nach § 9 Absatz 5 EWSG übermittelt. Dabei handelt es sich um eine Verarbeitung dieser Daten im Sinne von Art. 3 DSGVO. Die Verarbeitung der Daten ist nachArt. 6 DSGVO aber u. a. rechtmäßig, soweit dies erforderlich ist, um Aufgaben im öffentlichenInteresse wahrzunehmen. Die Erforderlichkeit ist aufgrund der gesetzlichen Vorgabe im EWSG gegeben.
Hinweis: Es gibt viele verschiedene, individuelle Konstellationen bezüglichAbschlagszahlungen und Abrechnung. Sollten die hier zusammengestellten Informationennicht auf Ihren Vertrag zutreffen, wenden Sie sich bitte an uns. Sie können sich in jedem Fallsicher sein, dass die Soforthilfe Sie in voller Höhe erreicht.
Gaspreisbremse ab Frühjahr 2023 geplant
Im kommenden Frühjahr soll die sogenannte Gaspreisbremse die Preise weiter mildern. An der genauen Ausgestaltung wird derzeit intensiv gearbeitet. Sobald die Details beschlossen sind, informieren wir Sie hier.
Verringerter Mehrwertsteuersatz entlastet Kunden
Zur Entlastung der Wärmekunden hat die Bundesregierung den Mehrwertsteuersatz von 19 auf 7 % gesenkt. Dieser Schritt gilt befristet seit Oktober 2022 bis einschließlich März 2024 und dämpft die Preisentwicklung für Verbraucher deutlich. Den niedrigeren Steuersatz finden Sie auf Ihrer Jahresrechnung.
Mit unseren Energiespartipps schonen Sie die Umwelt und die Haushaltskasse
Die Entlastungsmaßnahmen der Bundesregierung werden die Preissteigerungen nicht vollständig kompensieren können. Umso wichtiger ist es, weiterhin sparsam mit Energie umzugehen. Ein Grad weniger Raumtemperatur spart etwa 6 % Energie. Neben dem Absenken der Raumtemperatur gibt es viele weitere Möglichkeiten, den Energieverbrauch schnell und einfach zu reduzieren – und damit die Umwelt sowie Ihren Geldbeutel zu entlasten. Weitere Energiespartipps sowie Berechnungen zu typischen Verbräuchen unterschiedlicher Wohnflächen finden Sie hier.
Die ESB Wärme GmbH hat zum 01.07.2022 das Biomasseheizkraftwerk in Jahrdorf (Gemeinde Hauzenberg, Landkreis Passau) übernommen. Aus dem Heizkraftwerk werden ca. 50 Kunden mit regenerativer Wärme aus regionalen Waldhackschnitzeln versorgt. Mittels einer nachgeschalteten ORC-Anlage (Organic Rankine Cycle) wird darüber hinaus grüner Strom erzeugt. Mit dem Biomasseheizkraftwerk in Jahrdorf erweitert die ESB Wärme GmbH ihr Anlagenportfolio an regenerativen Wärme- sowie Stromerzeugungsanlagen und leistet dadurch einen weiteren Beitrag zum Gelingen der Energiewende.
ESB Wärme engagiert sich für die Region: Der Münchner Energiedienstleister unterstützt den Landesverband Bayern der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald e. V. (SDW) mit 1.000 Euro und fördert damit den ökologischen Waldbau in Südbayern.
Das Team der ESB Wärme nimmt den Spaten selbst in die Hand und pflanzte am 5. Mai in einer gemeinschaftlichen Aktion am Spitzingsee insgesamt 200 Weißtannen-Setzlinge, die mit der Spende an die SDW erworben wurden.
„Die ESB Wärme ist schon immer in der Region ‚verwurzelt‘ und hat erkannt – wirkungsvoller Umweltschutz beginnt vor der Haustür“, sagt Steffen Otto, Geschäftsführer der ESB Wärme. „Unsere Mitarbeiter, Kunden und Unternehmenspartner leben und wirken hier, deshalb ist es für uns selbstverständlich, direkt vor Ort anzupacken und konkret dazu beizutragen, unsere schöne Natur zu erhalten.“
Denn das Waldsterben durch den Klimawandel setzt auch bayerischen Wäldern zu. Stürme, Trockenheit, Hitze und Borkenkäfer verursachen bereits jetzt schwere Schäden an Forstkulturen. Eine ökologische Aufforstung ist ein wichtiger Beitrag für den Umweltschutz – die gespendeten Weißtannen fördern den Baumerhalt, das Heranwachsen einer neuen Waldgeneration und sorgen langfristig für CO2-Kompensation.
Bereits 2021 pflanzte ESB Wärme 300 Weißtannen am Spitzingsee. Das Engagement für einen gesunden Waldbestand wird auch in Zukunft fortgeführt.
„Gesellschaftliche und vor allem auch unternehmerische Unterstützung sind zentral für stabile und gesunde Wälder. Das hat uns bestärkt, unser Engagement weiterzuführen“, zieht Steffen Otto Fazit. „Nicht zuletzt natürlich auch, weil das gesamte Team der ESB Wärme mit großer Freunde und Eifer bei der Sache war.“
Am 30. März hat die Bundesregierung die Frühwarnstufe aus dem Notfallplan Gas ausgerufen. Das Wichtigste zu dieser Maßnahme vorweg: Es liegt aktuell kein Versorgungsengpass vor. Unsere Erdgaslieferanten haben uns versichert, dass die Versorgungssicherheit weiterhin gewährleistet ist. In der Frühwarnstufe geht es darum, vorsorglich einen klaren Fahrplan für alle Beteiligten zu entwickeln, sollte es zu einer Unterbrechung bzw. Beeinträchtigung in der Erdgasversorgung kommen.
Wir haben in Europa Sicherungsmechanismen, die in einer Engpasssituation greifen. In jedem Fall sind private Haushalte und Einrichtungen wie beispielsweise Krankenhäuser durch gesetzliche Bestimmungen besonders geschützt. Deshalb ist sicher, dass in den kommenden Monaten jeder Verbraucher eine warme Wohnung haben wird.
Sollte es zu einem Engpass kommen, gibt es vertraglich geregelte Abschaltvereinbarungen mit Unternehmen. Die Bundesnetzagentur entwickelt nun zusätzliche Kriterien zur Versorgung auch in einer Mangellage. Im Fokus stehen dabei besonders energieintensive Industrieprozesse.
In der Frühwarnstufe sind aber keine Abschaltungen vorgesehen. Erst auf den höheren Stufen Alarmlage oder Notfallstufe müssen weitergehende Maßnahmen eingeleitet werden.
Neues Gasspeicher-Gesetz sichert Versorgung auch im kommenden Winter
Zur Vorbereitung auf den nächsten Winter wurde u. a. ein neues Gesetz zur Bewirtschaftung der Gasspeicher in Deutschland verabschiedet. Das oberste Ziel ist, mit ausreichend gefüllten Speichern in den kommenden Winter zu gehen und damit eine ununterbrochene Energieerzeugung zu gewährleisten.
Energiepreise werden voraussichtlich steigen
Da die Energiepreise von vielen unterschiedlichen Faktoren beeinflusst werden, können wir zur Entwicklung grundsätzlich keine belastbaren Prognosen abgeben. Derzeit gehen wir davon aus, dass die Preise weiter steigen werden. Die Politik muss hier alle Optionen prüfen, wie die Bürgerinnen und Bürger bei steigenden Preisen entlastet werden können.
Installation eines neuen BHKWs und Realisierung einer Ladeinfrastruktur
Das Hotel Schloss Elmau im Wettersteingebirge ist nicht nur eines der bekanntesten hochklassigen Hotels im Luxus-Segment, sondern seit 2015 auch als Veranstaltungsort des G7-Gipfels bekannt. Eben dieser wird auch im Jahr 2022 wieder auf Schloss Elmau stattfinden.
Schon im Jahre 2015 realisierte die ESB Wärme GmbH eine BHKW Heizzentrale auf der Hotelanlage, die seither der Unterstützung der lokalen Wärmeversorgung dient und zuverlässig, effizient und umweltschonend Wärme und Strom für das Hotel liefert.
Noch vor dem G7-Gipfel, der im Juni dieses Jahres stattfinden wird, wird die ESB Wärme die bestehende Anlage modernisieren und ein neues Blockheizkraftwerk installieren.
Zudem wurde die ESB Wärme mit der Realisierung einer Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge beauftragt. Insgesamt sollen 50 Wallboxen und 10 Ladesäulen installiert werden, um Gäste und Mitarbeiter des Hotels Schloss Elmau stets mit Ladestrom zu versorgen.
Während der Vertragslaufzeit gehören neben Installation und Finanzierung der Leistungen unter anderem Wartung und Instandhaltung sowie der Betrieb zu den umfassenden Services der ESB Wärme.
2021 war ganz bestimmt ein Jahr, das vielen Menschen einiges abverlangt hat. Und es war ein Jahr, das unseren beruflichen Alltag verändert hat – und damit auch, wie wir miteinander arbeiten, kommunizieren und uns begegnen. Home-Office und Video-Telefonate sind so oft an die Stelle des persönlichen Treffens mit Kollegen, Kunden und Geschäftspartnern getreten.
Aber in dem Maße, in dem dieser persönliche Kontakt weniger wurde, wurde etwas anderes deutlicher: die Gewissheit, dass wir uns auf unsere Kunden, Geschäftspartner und auch auf unsere Teamkolleginnen und -kollegen verlassen können. Wir alle sind im letzten Jahr ein Stück enger zusammengerückt und konnten auch unter den momentan besonderen Umständen Projekte angehen und zum Erfolg bringen.
Gerade in solchen Zeiten zeigt sich also, was eine professionelle, vertrauensvolle und auf Langfristigkeit ausgerichtete Zusammenarbeit Wert ist. Für dieses Vertrauen, dass Sie uns auch in diesem Jahr wieder geschenkt haben, möchten wir uns ganz besonders bei Ihnen bedanken!
Wir wünschen Ihnen ein schönes Weihnachtsfest, einen guten Rutsch ins neue Jahr und vor allem ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2022.
Ihr Team der ESB Wärme
ESB Wärme pflanzt 300 Bäume am Spitzingsee
Mit 1.500 Euro unterstützt die ESB Wärme den ökologischen Waldbau in Südbayern. Der Betrag kam der Arbeit des Landesverbands Bayern der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (SDW) zu Gute, der davon 300 Weißtannen-Setzlinge erwarb, die das Team der ESB Wärme am 13. Juli in einer gemeinschaftlichen Aktion oberhalb des Spitzingsees pflanzte.
Die Weißtannen tragen in ihrer neuen Umgebung zum Baumerhalt, dem Heranwachsen einer neuen Waldgeneration und langfristig auch zur CO2-Kompensation bei. Denn der Klimawandel und dadurch verursachte Stürme, Trockenheit, Hitze und auch Borkenkäfer verursachen bereits jetzt schwere Schäden am Forst.
Die Aktion am Spitzingsee war nicht die Erste dieser Art für die ESB Wärme. 2017 pflanzte das Unternehmen Sträucher für das SOS-Kinderdorf Ammersee-Lech in Dießen. Und auch in Zukunft wollen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit ähnlichen Aktionen für die Natur in der Region engagieren.
Wir sagen „Dankeschön“
Dieses Jahr war vieles anders. Auch Weihnachten und die Tage zwischen den Jahren werden noch etwas leiser sein als üblich in der „staden Zeit“. Deshalb ist es besonders wichtig, das im Blick zu behalten, was wir haben, was wir allen Umständen zum Trotz erreichen konnten und vor allem, worauf wir uns im kommenden Jahr freuen können.
In diesem Sinne schauen wir zurück auf viele schöne Gespräche, spannende Aufgaben und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit unseren Kunden, Projektpartnern, Verbänden und Herstellern. Dafür ein herzliches Dankeschön! Und worauf wir uns freuen? Darauf, auch 2021 wieder für Sie an Lösungen zu arbeiten, mit Ihnen umzusetzen und unsere Erfolge gemeinsam mit Ihnen zu feiern.
Wir wünschen Ihnen ein schönes Weihnachtsfest, einen guten Rutsch ins neue Jahr und vor allem ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2021.
Ihr Team der ESB Wärme